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Abmahnung, was tun - ein kurzer Ratgeber

Vor der alltäglichen Nutzung des Internets, war die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ein Instrument, das dem Durchschnittsbürger weitgehend unbekannt war. Erst durch das vermehrte Aufkommen von eigenen Homepages (Stichwort Impressumspflicht), Blogs, Online-Auktionen, Online-Shops und anderen gewerblichen Nutzungen, sind viele gezwungen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dieser kurze Ratgeber soll Ihnen einige Tipps an die Hand geben, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Kühlen Kopf bewahren

Wer unerwartet eine Abmahnung im Briefkasten vorfindet, sieht vor seinem geistigen Auge schon hohe Kosten und einen kräftezehrenden Rechtsstreit vor sich. Dabei ist eine Abmahnung zunächst nicht mehr als die bloße Behauptung, dass der Abgemahnte eine Rechtsverletzung begangen habe - ob dies zutrifft, ist damit noch lange nicht gesagt. Mit der Abmahnung auseinander setzen müssen Sie sich, aber nicht selten werden Abmahnungen auch zu Unrecht ausgesprochen. Deshalb gilt: Wenn der erste Schreck überwunden ist, gehen Sie ruhig und sachlich vor.

Was ist eine Abmahnung

Mit der Abmahnung soll der Empfänger darauf hingewiesen werden, dass er gegen eine Rechtsvorschrift verstoßen hat und dieses zukünftig unterlassen soll. Deshalb ist Kernstück der Abmahnung die sogenannte Unterlassungserklärung. Mit Abgabe dieser Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abmahnungsempfänger, die genannte rechtswidrige Handlung zukünftig zu unterlassen und bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Die Kosten der Abmahnung

Abmahnungen werden in der Regel von einem Anwalt im Auftrag eines anderen ausgesprochen. Für diese Tätigkeit verlangt der Anwalt natürlich eine Vergütung. Diese Vergütung hat aber nicht der Auftraggeber, sondern der Abmahnungsempfänger zu zahlen (wenn die Abmahnung rechtmäßig ist). Grund dafür ist folgender: Theoretisch könnte auch sofort eine noch teurere Unterlassungsklage erhoben werden. Dass stattdessen eine kostengünstigere Abmahnung erklärt wird und die Sache damit u.U. erledigt ist, ist aufgrund der Kostenersparnis im Interesse des Abmahnungsempfängers, weshalb er auch die Kosten für die Abmahnung zu tragen hat.

Gründe für eine Abmahnung

Es gibt zahlreiche Gründe für eine (wettbewerbsrechtliche) Abmahnung. Zu den häufigen Fällen zählen:

Ihre Möglichkeiten bei einer Abmahnung

Als Empfänger einer Abmahnung haben Sie grundsätzlich folgende Reaktionsmöglichkeiten:

Daneben existieren noch einige Varianten, wie z.B. Abgabe der Unterlassungserklärung mit Ausschluss des sog. Forsetzungszusammenhangs oder Abgabe der Unterlassungserklärung ohne Zahlung der Anwaltskosten.

Holen Sie Rechtsrat ein

Im Internet finden sich umfangreiche Informationen zur Abmahnung und den entsprechenden Rechtsfragen. Wer lange genug sucht, wird einen Fall finden, der dem eigenen zumindest sehr ähnlich erscheint. Trotzdem ist es dem juristischen Laien nur in seltenen Fällen möglich, abschließend zu beurteilen, ob eine Abmahnung zu Recht ausgesprochen wurde, denn schon ein kleiner Unterschied im Fall kann zu einem vollständig anderen Ergebnis führen. Darüber hinaus werden manche Fragen von Gericht zu Gericht anders beurteilt. Dabei kann ein Fehler bei der Beurteilung teuer werden bzw. lange nachwirken. Deshalb gilt: Holen Sie qualifizierten juristischen Rat ein, idealerweise von einem Rechtsanwalt, der bereits über Erfahrung im Domainrecht bzw. Wettbewerbsrecht verfügt.

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