Domaingrabbing - Rechtslage

 

Domaingrabbing

Was ist Domaingrabbing

Unter Domaingrabbing versteht man allgemein das missbräuchliche Reservieren einer Domain.

Eine spezielle Form des Domaingrabbing ist das Registrieren einer Domain in der Absicht, diese einem anderen, dessen Internetauftritt allgemein unter dieser Domain erwartet wird, zu verkaufen. Der Domaingrabber sucht sich also eine freie Domain zu einem bekannten Begriff oder Unternehmensnamen (Firma) und läßt die entsprechende Domain auf seinen Namen registrieren. Anschließend bietet er dem Begriffsinhaber die Domain mehr oder weniger offen zum Kauf an. Da im Domainrecht grundsätzich das Prioritätsprinzip gilt, d.h. wer die Domain zuerst registriert, hat auch die besseren Rechte, und jede Domain nur einmal verfügbar ist, hat das Opfer zunächt keine andere Wahl, als die Domain vom Domaingrabber zu erwerben.

Rechtliche Bewertung

Das Domaingrabbing hat sich zum einen zwischenzeitlich aus tatsächlichen Gründen erledigt: Anders als in den Anfangszeiten des Internets, gibt es inzwischen kaum noch Marken, Firmen oder sonstige geschützte Begriffe als freie Domain. Die allermeisten Inhaber von Marken bzw. Firmen haben die Bedeutung des Internets erkannt und sich die entsprechenden Domains gesichert. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung inzwischen brauchbare Grundätze herausgebildet, nach denen der Inhaber der Marken- oder Namensrechte auch seinen Anspruch auf die entsprechende Domain durchsetzen kann.

Teilweise wird unter Domaingrabbing auch das massenhafte Registrieren von Gattungsbegriffen verstanden, ohne die Absicht, diese Domains auch zu nutzen bzw. mit Inhalten zu füllen. Ein solches Registrieren von Domains, um diese gewinnbringend zu verkaufen, wird jedoch von der Rechtsprechung in weiten Grenzen als legaler Domainhandel bewertet.

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